Fragen und Antworten

 

 

 

 

Am 28. Februar 2005 schrieb uns Herr und Frau L.:

Subject: kirchliche Trauung

Hallo,
wir haben eine Frage zur Vorrausetzung für eine kirchliche Trauung.
Wir haben vor einiger Zeit standesamtlich geheiratet. Zu dem Zeitpunkt waren wir beide nicht mehr Mitglied irgendeiner Kirche. Jetzt sind wir beide wieder eingetreten (evangelisch und katholisch) und würden gerne kirchlich heiraten.
Lt. Aussage eines katholischen Pfarrers ist dies nicht möglich, da die kathol. Kirche unsere standesamtlich Hochzeit sozusagen als kirchliche anerkennt. Grund dafür ist, daß wir beide zum Zeitpunkt der standesamtl. Trauung nicht in einer Kirche waren.
Man hat uns gesagt, daß wir nicht kirchlich heiraten dürfen.
Das ist schwer zu verstehen, ist es denn richtig und was steckt dahinter.
Wir freuen uns schon jetzt auf die Antwort.
MfG
x. + y. L.


Unsere Antwort:

Liebe Frau und Herr L.,
wir waren bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht sicher und haben Expertenauskunft eingeholt. Wir bekamen folgende Antwort:

"Ausgetretene Katholiken sind nicht mehr an die katholische Formpflicht gebunden, deshalb anerkennt und achtet die römisch-katholische Kirche die standesamtliche Trauung als voll gültige Form. Es ist also davon auszugehen, dass die Ehe nicht aufgrund eines Formmangels ungültig geschlossen wurde.
Man könnte allerdings prüfen, ob die Ehe aus einem anderen Grund damals für die katholische Kirche vor dem Standesbeamten ungültig geschlossen wurde. Zu denken wäre hier beispielsweise daran, dass das Paar es bei der standesamtlichen Heirat bewusst abgelehnt hat, eine Ehe bis zum Tod zu schließen. Dies müssten sie jedoch in einem Gespräch mit dem für sie zuständigen Ortspfarrer klären - oder das Paar wendet sich gleich an das für sie zuständige Bischöfliche Offizialat (...).
In jedem Fall möglich wäre eine Erneuerung des Eheversprechens im Rahmen einer kirchlichen Feier (wie bei einer Silberhochzeit)."

Was hinter solchem Regelwerk steckt, lässt sich für Nicht-Kirchenjuristen nur mutmaßen. Nehmen wir das beste an und vermuten wir seelsorgerliche Absichten, für die ja das Kirchenrecht seinen Zweck hat.
In der Hoffnung, dass diese Antwort Ihnen weiterhilft, wünschen wir Ihnen einen "guten" Ausgang Ihrer Absichten -
und Geduld und Verständnis für die Kirche des guten Hirten Jesus

 


 
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