Am
28. Februar 2005 schrieb uns Herr und Frau L.:
Subject:
kirchliche Trauung
Hallo,
wir haben eine Frage zur Vorrausetzung für eine kirchliche Trauung.
Wir haben vor einiger Zeit standesamtlich geheiratet. Zu dem Zeitpunkt
waren wir beide nicht mehr Mitglied irgendeiner Kirche. Jetzt sind wir
beide wieder eingetreten (evangelisch und katholisch) und würden
gerne kirchlich heiraten.
Lt. Aussage eines katholischen Pfarrers ist dies nicht möglich,
da die kathol. Kirche unsere standesamtlich Hochzeit sozusagen als kirchliche
anerkennt. Grund dafür ist, daß wir beide zum Zeitpunkt der
standesamtl. Trauung nicht in einer Kirche waren.
Man hat uns gesagt, daß wir nicht kirchlich heiraten dürfen.
Das ist schwer zu verstehen, ist es denn richtig und was steckt dahinter.
Wir freuen uns schon jetzt auf die Antwort.
MfG
x. + y. L.
Unsere
Antwort:
Liebe Frau und
Herr L.,
wir waren bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht sicher und haben Expertenauskunft
eingeholt. Wir bekamen folgende Antwort:
"Ausgetretene
Katholiken sind nicht mehr an die katholische Formpflicht gebunden,
deshalb anerkennt und achtet die römisch-katholische Kirche die
standesamtliche Trauung als voll gültige Form. Es ist also davon
auszugehen, dass die Ehe nicht aufgrund eines Formmangels ungültig
geschlossen wurde.
Man könnte allerdings prüfen, ob die Ehe aus einem anderen
Grund damals für die katholische Kirche vor dem Standesbeamten
ungültig geschlossen wurde. Zu denken wäre hier beispielsweise
daran, dass das Paar es bei der standesamtlichen Heirat bewusst abgelehnt
hat, eine Ehe bis zum Tod zu schließen. Dies müssten sie
jedoch in einem Gespräch mit dem für sie zuständigen
Ortspfarrer klären - oder das Paar wendet sich gleich an das für
sie zuständige Bischöfliche Offizialat (...).
In jedem Fall möglich wäre eine Erneuerung des Eheversprechens
im Rahmen einer kirchlichen Feier (wie bei einer Silberhochzeit)."
Was hinter solchem
Regelwerk steckt, lässt sich für Nicht-Kirchenjuristen nur
mutmaßen. Nehmen wir das beste an und vermuten wir seelsorgerliche
Absichten, für die ja das Kirchenrecht seinen Zweck hat.
In der Hoffnung, dass diese Antwort Ihnen weiterhilft, wünschen
wir Ihnen einen "guten" Ausgang Ihrer Absichten -
und Geduld und Verständnis für die Kirche des guten Hirten
Jesus
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