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Am
2. Dezember 2007 schrieb uns Frau W.:
Frage
zur Taufe
Guten Tag!
Könnten
sie mir vielleicht sagen ob es möglich ist, für eine katholische
Taufe eine evangelische Taufpatin auszuwählen?
Vielen Dank
im Voraus!
Mit freundlichen
Grüßen
W. G.
Unsere
Antwort:
Liebe Frau W.,
nach dem kath. Kirchenrecht ist es nicht möglich, eine evangelische
Taufpatin für die Taufe auzuwählen.
Wir zitieren Ihnen den einschlägigen Paragraph:
"Can. 874 - § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes
zugelassen wird, ist erforderlich:
1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern
oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer
oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem
geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;
2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer
vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder
dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine
Ausnahme zulässig;
3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste
Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er
ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden
Dienst entspricht;
4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder
festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft
angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar
nur als Taufzeuge, zugelassen werden."
Reden Sie darüber aber
auf alle Fälle mit Ihrem zuständigen Pfarrer. Die Möglichkeit,
offiziell eine evangelische Christin als "Taufzeugin" einzusetzen,
gibt Ihnen aber einen großen Spielraum. Sie haben dann eben zwei
"Patinnen". Die offiziellen Sprachregelungen sind in der Praxis
des christlichen Lebens vielleicht nicht so wichtig.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und fruchtbare Vorbereitung
der Taufe
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