Fragen
und Antworten
|
Am
10. Dezember 2009 schrieb uns Frau F. L.: Ein herzliches
Grüß Gott! Unsere
Antwort: Liebe Frau L., vielen Dank für Ihren
besorgten Brief. Es tut uns leid, dass Sie so lange auf eine Antwort
haben warten müssen. Aber vielleicht haben Sie auch inzwischen
auf dieser Internetseite "Fragen und Antworten" geblättert
und gelesen und bei ähnlich gelagerten Fragen Antworten gefunden,
die Ihnen vielleicht schon weiterhelfen konnten. Aus der Lektüre ist
Ihnen sicher deutlich geworden, dass die katholische Kirche die kirchliche
Heirat sehr streng handhabt. In der katholischen Kirche ist die Ehe
ein Sakrament, das sich die Brautleute spenden. Der Priester gibt dazu
nur den Segen und dokumentiert die Eheschließung (kirchen)amtlich.
In Folge der Trennung von Staat und Kirche ist aber die amtliche Beurkundung
der Eheschließung durch das weltliche Standesamt Voraussetzung
auch für die kirchliche Heirat geworden. Und zunehmend betrachtet
die katholische Kirche auch die rein profane Heirat vor dem Standesamt
und auch die kirchliche Trauung evangelischer Christen kirchenrechtlich
als rechtskräftig und somit als unauflösbar. Denn nach der
strengen Auffassung der katholischen Kirche kann die Ehe nicht getrennt
werden, sondern nur ggf. als ungültig erklärt werden. Eine
gültige Wiederverheiratung nach einer Scheidung, wie sie der Staat
kennt, ist nach dem katholischen Kirchenrecht nicht möglich. Um
eine Ungültigkeitserklärung für die "alte"
Ehe zu bekommen, bedarf es einer kirchenrechtlichen Prozedur beim jeweiligen
bischöflichen Offizialat. - Für die evangelische Kirche ist
die Ehe ein weltlicher Vertrag beim Standesamt und kein Sakrament; daher
ist sie auch auflösbar. Soweit zur Wiederholung. Wenn Ihnen, wie Sie schreiben,
als Katholikin an einer kirchlichen Trauung etwas liegt, wäre es
zunächst sinnvoll, ein Gespräch mit dem katholischen Ortsgeistlichen
zu führen. Er wird auch vielleicht sagen können, ob bei Ihrem
Partner im Sinne der katholischen Kirche eine Ehe bestand, die rechtskräftig
war. Wäre sie das nicht gewesen, wäre eine Ungültigkeitserklärung
möglich und Ihrer geplanten kirchlichen katholischen Trauung stünde
nichts im Wege. Aber auch wenn nach katholischen Kirchenrecht keine
kirchliche Heirat möglich wäre, gibt es mancherorts Pfarrer,
die in solchen Fällen kirchliche Feiern mit dem jeweiligen Brautpaar
vorbereiten. Seelsorge darf ja keinen ausschließen. Und gerade
Menschen vor solchen Lebensschritten haben meist Seelsorge nötig.
- Daher raten wir Ihnen bei Ihrer Vorbereitung mit einem solchen Kontakt
zu beginnen. Zwar sind die Pfarrer in der katholischen Kirche zunehmend
überlastet und in Ihrer pastoralen Tätigkeit eingeschränkt,
aber der Weg zu einer kirchlichen Trauung oder einem würdigen "Ersatz"
geht nur über die Pfarrämter. Ähnliches gilt auch
für die evangelischen Kirchen. Denn für eine evangelische
Trauung wird die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche vorausgesetzt.
Und ein Konfessionswechsel für diesen Zweck wäre sowohl für
Sie, wie für Ihren Partner etwas fragwürdig. Außerdem
auch aufwendig, weil dazu ja auch das "Erlernen" des erforderlichen
Glaubenswissens nötig ist. Proforma-Übertritte zum Zweck der
Eheschließung sind in unsere ökumenischen und liberalen Zeit
etwas merkwürdig und vielleicht sogar anachronistisch. Aber Konversionen
sind immer denkbar und möglich. Unser Grundgesetz garantiert ja
nicht ohne Grund Religionsfreiheit . - Wie auch immer: Der Weg zu einer
evangelischen Heirat geht auch nur über das evangelische Pfarramt.
Und da es dort wie überall, wo Kirche ist, auch engagierte Seelsorger
gibt, werden Sie auch dort menschlich gut angenommen und beraten. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Die Vorbereitung einer Ehe verdient viele Schritte und Fragen - denn jeder Mensch denkt beim Schliessen einer Ehe an eine Dauereinrichtung fürs ganze Leben! Wir wünschen Ihnen Kraft
und Ausdauer und nicht zuletzt gute Gesprächspartner.
|
|
|