Andere Kirchenasyle 

 

Ökumenisches Kirchenasyl in Herbrechtingen

Evangelische Gemeinde gewährt Kurden Asyl

Kurde Mehmet Tekin gibt an: Türken wollen ihn inhaftieren und foltern

HERBRECHTINGEN (bea). Erstmals in der Geschichte der evangelischen Kirche in der Buigenstadt ist der Fall eingetreten, dass die Gemeinde einem. von der Abschiebung bedrohten Ausländer Asyl gewährt. Für Mehmet einen 29-jährigen Kurden, ist das die letzte Chance, eventuell von der Polizei unbehelligt bleiben zu können. Die evangelische Gemeinde bietet ihm nun den letzten Schutz,


Bislang wurden die Asylanträge Tekins von den Gerichten abgelehnt. Dies obwohl der Mann behauptet, dass in der Türkei nach einer Abschiebung Gefängnis und Folter auf ihn warten.

Weil die türkische Regierung dem Kurden türkenfeindliche Aktivitäten unterstellt und ihn deswegen auch verfolgte, war der 29-jährige gezwungen, seinen gut gehenden. landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Heimat zu verlassen und – wie zuvor auch seine Brüder – aus der Heimat zu fliehen. Im Jahr 1995 kam Mehmet Tekin nach Deutschland und lebte seit 1997 in Herbrechtingen.
Der erste Asylantrag wurde im September des Jahres 1999 abgelehnt, woraufhin der Kurde Berufung einlegte. Diese wurde vom Verwaltungsgerichtshof  - wie in den allermeisten Fällen - ebenfalls abgelehnt,

Weil der Kurde in Deutschland an exilpolitischen Aktionen wie beispielsweise Kurdendemonstrationeri in Stuttgart teilgenommen hatte, gab es erneut einen Grund, einen Asylantrag zu stellen, der allerdings innerhalb eines Tages vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte eine erneute Klage gegen die Ablehnung und der Antrag auf Schutz bis zur nächsten Verhandlung. Auch dies wurde dem Kurden nicht gewährt. Die Folge war, dass bereits am nächsten Tag die Polizei vor seiner Wohnungstüre stand. Mehmet Tekin entzog sich der deutschen Justiz und tauchte in die Illegalität ab.

Jetzt war es wegen weiterer Verhandlungen notwendig geworden, wieder an die Öffentlichkeit zu treten. Die einzige Möglichkeit, jedoch nicht sofort voll der Polizei aufgegriffen und abgeschoben zu werden, lag darin, bei der Kirche um Kirchenasyl zu ersuchen

Die evangelische Kirche beschloss in einer geheimen Sitzung des Kirchengemeinderats, dem jungen Mann diesen Schutz zu gewahren. Bis zur Verhandlung darf sich der Mann ausschließlich nur in Räumen aufhallen, die direkt mit dein A!tarraum zu tun haben. Die Kirche selbst darf er die gesamte Zeit nicht verlassen, sonst hat die 5taatsgewalt wieder direkten Zugriff und kann ihn noch vor der Verhandlung abschieben.

Es ist möglich. dass aufgrund der Bereitschaft der Kirche, dem Mann Asyl zu gewähren, auch eine Aufenthaltsduldung bis zum Prozess genehmigt wird, was bedeuten würde, dass der Mann sich auch außerhalb der Kirchenräume frei bewegen könnte.

Wie lange die Aktion dauern wird, ist noch nicht absehbar. Theoretisch ist es möglich, dass der Kurde noch zwei Jahre auf seine Verhandlung warten muss. Natürlich muss für solch einen Zeitraum eine andere Lösung gesucht werden, erklärt hierzu Pfarrer Wilfried Scholl, der in der Sonntagsmesse auch die Gemeindeglieder über die Situation informierte. Da der Kurde derzeit völlig mittellos ist, ist er auf die Unterstützung anderer angewiesen. Seine Brüder, denen in Deutschland bereits Asyl gewährt worden ist, haben ihm Unterstützung zugesagt.

HNP-Kreisnachrichten 19.3.2001


STADT HERBRECHTINGEN

Protestanten und Katholiken arbeiten zusammen

Kurde im Kirchenasyl

BOLHEIM (ha). Wie Ökumene funktionieren kann, zeigen derzeit die evangelischen und katholischen Christen. Sie kümmern sich gemeinsam uni einen kurdischen Asylbewerber.

Nachdem der Kurde Mehmet Tekin zunächst im Herbrechtinger Kirchenasyl untergebracht war, zog er nun ins Bolheimer Kirchenasyl um. Die evangelischen und katholischen Christen teilen sich die Versorgung und Betreuung des verfolgten Asylbewerbers. Der 29-Jährige wurde im März im Kirchenasyl aufgenommen, weil von einer Bedrohung gegen seine Person auszugehen war und ihm die „Schutzgewährung“ verweigert wurde.

HZ-Informationen zufolge verweigerte das Gericht seine Anerkennung als Asylant. „Die Sache sieht nicht gut aus“, sagt eine Helferin vom ökumenischen Arbeitskreis Asyl. Nun müsse abgewartet werden, was die Rechtsanwältin des Kurden zu tun gedenke. Als letzte Instanz bleibe das Bundesverfassungsgericht.
Wie bereits berichtet, sind die beiden Brüder des 29-Jährigen längst anerkannte Asylanten. Sie helfen ihrem Bruder und unterstützen ihn.

Was im Fall der Familie Ahmed aus Pakistan geschah - die Familie hatte Asyl beantragt und wurde abgeschoben (wir berichteten mehrfach) -, wurde dieser Tage deutlich: Wie befürchtet lehnte das deutsche Gericht das Asylersuchen erneut ab.

 

 

 

 

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