Das
ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen |
Bündnis
mit dem ökumenischen Kirchenasyl für Familie Güler Begleitbrief
Ev. Eberhardskirchengemeinde / Kath. St. Michael-Gemeinde Ev. Bonhoeffergemeinde – Ev. Martinsgemeinde – Ev. Stephanusgemeinde Ev. Studierendengemeinde (ESG) – Kath. Hochschulgemeinde (KHG) Ev. Kirchengemeinde Lustnau Ansprechpartner für den Arbeitskreis:
Kirchenasyl der Familie Güler Sehr geehrte Damen und Herren, seit 31. Juli 2000 befindet sich die Familie Güler in der Obhut des ökumenischen Kirchenasyls. Das Kirchenasyl hat eine zweifache Funktion:
Das ökumenische Kirchenasyl beteiligt sich am gegenwärtigen Diskurs über die sog. Altfallregelung. Am 19. November 1999 hatte die Konferenz der Innenminister beschlossen: „Asylbewerberfamilien und abgelehnten Vertriebenenbewerbern mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern kann der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet werden, wenn sie vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, seitdem ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gefunden haben und sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben.“ Bei wohlwollender Prüfung könnte für die Familie Güler eine Regelung gefunden werden, wonach mit künftigen Arbeitsplatzzusagen – analog der Regelung anderer Bundesländer – das Familieneinkommen gewährleistet wird. In Baden-Württemberg allerdings haben Personen, die am 19. November 1999 keine Erwerbstätigkeit nachweisen konnten, keine Chance unter die Altfallregelung zu fallen. Dagegen erklärte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg bei der ‚Konsultation Asyl’ am 16. November 2000 in Stuttgart: „Es kann nicht unwidersprochen bleiben, wenn das Land die ‚Altfallregelung’ grundsätzlich ablehnt und die möglichen Interpretations- und Ermessensspielräume – im Gegensatz zu anderen Bundesländern! – in besonders restriktiver Weise gegen die Schwächsten und Bedürftigsten auslegt und anwendet.“ Das Bündnis mit dem ökumenischen Kirchenasyl für Familie Güler tritt für eine liberalere Anwendung der Altfallregelung ein. Für die Anwendung der Altfallregelung genügt eine künftige Arbeitsplatzzusage, dass die Familie Güler in absehbarer Zeit ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sicher kann. Das ökumenische Kirchenasyl bittet Sie (als Person oder als Institution),
diesem Bündnis mit dieser Forderung beizutreten. Gegenüber der
Landesregierung wollen wir deutlich machen, dass viele Institutionen und
Personen unsere Forderung unterstützen. Bitte werben Sie auch für
Unterschriften in Ihrem Bekanntenkreis, in Ihrer Einrichtung, in Ihren
Kirchengemeinden. Danke!
gez. H. Zwanger Kontaktadresse:
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