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An
die UnterstützerInnen der
"Tübinger
Erklärung zum Schutz kurdischer Flüchtlinge in unseren Kirchengemeinden"
Arbeitskreis
»Ökumenisches Kirchenasyl«
Ev. Eberhardskirchengemeinde / Kath.
St. Michael-Gemeinde
Ev. Bonhoeffergemeinde – Ev. Martinsgemeinde
– Ev. Stephanusgemeinde
Ev. Studierendengemeinde (ESG) –
Kath. Hochschulgemeinde (KHG)
Ev. Kirchengemeinde Lustnau
Ansprechpartner für den Arbeitskreis:
Pastoralreferent Jörn Hauf
St.Michael
Hechingerstr. 45
72072 Tübingen
07071 / 309213 |
Diakon Peter Heilemann
Eberhardsgemeinde
Eugenstr.21
72072 Tübingen
07071 / 33622 |
Pfarrer Dr. Helmut Zwanger
Martinsgemeinde
Frischlinstr. 35
72074 Tübingen
07071 / 23952 |
Tübingen, im
Juni 2001
Sehr geehrte Damen
und Herren,
vor einiger Zeit
sind wir mit unserer sogenannten Tübinger Erklärung zum Schutz
kurdischer Flüchtinge in unseren Kirchengemeinden“ vom November 1999
an Sie herangetreten. Heute wollen wir Ihnen zum einen kurz über die
Wirkungsgeschichte dieser Aktion im Zusammenhang mit dein „ökumenischen
Kirchenasyl“ in Tübingen berichten, zum anderen bitten wir nochmals
um Ihre Solidarität mit unserem gegenwärtigen ökumenischen
Kirchenasyl in der Martinskirche, indem sie, bzw. ihr kirchliches Gremium
unserem Bündnis für Familie Güler beitreten.
Zur Wirkungsgeschichte
der Tübinger Erklärung
Die „Tübinger
Erklärung“ zum Schutz kurdischer Flüchtlinge in unseren Kirchengemeinden
vor ihrer Abschiebung in die Türkei wurde bislang von über 60
kirchlichen Gremien innerhalb der ev. Landeskirche Württemberg / der
Diözese, Rottenburg-Stuttgart unterzeichnet. Am 18.7.00 wurde sie,
zusammen mit den Unterschriftenaktionen des „Tübinger Aufrufs“ und
des „Reutlinger Aufrufs“ (insg. ca. 4000 Unterschriften für einen
Abschiebestopp kurdischer Flüchtlinge in die Türkei) im Rahmen
einer Pressekonferenz dem Stuttgarter Innenministerium übergeben.
Mit Hilfe von einschlägigen
Traumatisiserungsgutachten und anwaltlicher Verfahrenskunst, aber auch
vor dem Hintergrund kirchlicher Interventionen, sowie einer gesteigerten
öffentlichen Sensibilität für die Situation von kurdischen
Flüchtlingen gelang es zuletzt, für alle 15 kurdischen Flüchtlingen,
die seit Juli 1999 bei drei Tübinger Kirchengemeinden Schutz gesucht
hatten, einen Aufenthaltsstatus zu erwirken – auch ohne faktisches „Kirchenasyl“.
Seit Juli 2000 hat
sich über eine Anfrage der kurdischen Familie Güler der Kreis
asylgewährender Tübinger Kirchengemeinden verdoppelt. Familie
Güler befindet sich seit 31.7.2001 im „Kirchenasyl“ unter dem Schutz
der oben aufgeführten acht Gemeinden. Trotz Kirchendiplomatie und
weiterer juristischer Bemühungen auf der Grundlage einschlägiger
psychologischer Gutachten ist es uns bislang nicht gelungen, für Familie
Güler einen Aufenthaltstatus zu erwirken. Deshalb sind wir wiederum
auf Ihre Solidarität angewiesen und bitten Sie heute um ihren Beitritt
zum „Tübinger Bündnis für Familie Güler“ mit ihrem
guten Namen.
Mit freundlichen
Grüßen
gez. Jörn Hauf
(für den Arbeitskreis
„Ökumenisches Kirchenasyl“)
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