Das
ökumenische Kirchenasyl
in Tübingen |
Brief
von Sozialminister Dr. Repnik an das Tübinger Ökumenische Kirchenasyl vom 14.5.2001 Dr. Friedhelm Repnik
MdL
Stuttgart, 14. Mai
2001
Ökumenisches
Kirchenasyl
Sehr geehrter Herr Dr. Zwanger, wie versprochen habe ich mich hinsichtlich des Schicksals der Familie Güler noch einmal an meinen Kollegen, Herrn Innenminister Dr. Thomas Schäuble MdL, gewendet. Leider sieht das Innenministerium keine Möglichkeit für die Familie Güler ein Daueraufenthaltsrecht zu ermöglichen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für eine Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis auf Grund einer Härtefallregelung, wie sie in Tübingen immer wieder diskutiert wird, nicht vor, da unter diese Härtefallregelung nur solche Asylbewerberfamilien fallen, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, seitdem ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gefunden haben und sich in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben. Hinzu kommen muss, dass zumindest ein minderjähriges Kind in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ausländer lebt, das sich seit dem 1. Juli 1993 oder seit seiner Geburt im Bundesgebiet aufhält. Im Endeffekt bleibt festzustellen, dass abgelehnte Asylbewerber das Land grundsätzlich wieder verlassen müssen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene besteht zwischen den Innenministern Konsens, dass unbegründete Asylbegehren nicht zu einem Daueraufenthaltsrecht führen dürfen. So bedauerlich dies
im Einzelfall sein mag und so sehr ich Ihren Einsatz für die Familie
Güler schätze, sehe ich auf Grund dieser Rechtslage derzeit keine
Möglichkeit, wie hier geholfen werden könnte.
gez.
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