Schwäbisches
Tagblatt, 7. Dezember 2005, S. 23
Archivbild: Mozer
Hai Ha, Hai Linh, Hai Nam,
Thithanh Nguyen, Van Vu Tran sollen zurück nach Vietnam, das die
Kinder nur vom Hörensagen kennen.
Kein Härtefall
Die Kommission
entschied: Familie Tran soll gehen
TÜBINGEN (ust). Am
Montag bekam Rechtsanwalt Reinhard Treimer Post von der Geschäftsstelle
der Härtefallkommission. Darin heißt es: Eine Aufenthaltsgenehmigung
für die vietnamesische Familie Tran könne nicht erteilt werden.
Die Ablehnung des Härtefallersuchens
schwarz auf weiß vor sich zu haben, ist auch für den Anwalt
ein Schock: "Diese Leute sind mir richtig ans Herz gewachsen",
sagt er und spricht damit mindestens 5000 Tübingern aus der Seele.
Sie hatten sich mit ihren Unterschriften für den Aufenthalt der Familie
Tran ausgesprochen und ans Regierungspräsidium als zuständige
Abschiebebehörde gewandt.
In allerletzter Minute gelang
es dem Anwalt im Juni diesen Jahres, die Ausweisung der fünfköpfigen
Familie auf dem Frankfurter Flughafen zu stoppen. Im Juli war das Bleiberecht
für die seit 11 Jahren in Deutschland lebenden Trans, deren drei
Kinder Vietnam nur vom Hörensagen kennen, Thema im Petitionsausschuss.
Dieser konnte nichts für die Familie tun und befand, es sei ein typischer
Fall für die Härtefallkommission. Doch vermutlich wirkten Jahre
zurückliegende Straftaten des Vaters und der Bezug von Sozialhilfe
abschreckend.
Warum eine Abschiebung der
Trans keine Härte darstellt, steht nicht im Schreiben des baden-württembergischen
Innenministeriums. Stattdessen jedoch der Hinweis, dass "kein Rechtsbehelf
vorgesehen" ist.
Als Nicht-Härtefall könnten
nun die Trans jederzeit "abgeholt" werden. Rechtsanwalt Treimer
verspricht jedoch: "Ich lasse nicht locker." Er verfasst schon
die nächsten Anträge, die der Familie Tran vielleicht doch noch
zum Bleiben verhelfen.
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