Asylarbeit

 

Soll Familie Tran gehen?

Unsere Abschiebepraxis ist inhuman !!

Die Abschiebe-Praxis in Baden-Württemberg ist inhuman und widerspricht unserem Grundgesetz. Sie widerspricht aber insbesondere unserer christlichen Moral:

»Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen.«
(Katechismus der Katholischen Kirche, Ziffer 2241, München 1993, 571f.)

   
 

Schwäbisches Tagblatt, 14. Dezember 2005, S. 19

Rita Haller-Haid will Klaus Tappeser als Unterstützer für die Familie Tran gewinnen

TÜBINGEN (ec). Die Tübinger SPD- Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid nimmt den Rottenburger Oberbürgermeister beim Wort. Jenem nämlich, mit dem Klaus Tappeser vergangene Woche die Entscheidung der so genannte Härtefall-Kommission zur Familie Tran kritisch bedacht hatte: Dass die Kommission in der drohenden Abschiebung der in Tübingen wohnenden vietnamesischen Familie keine Härte erkennen kann, sei - so Tappeser - "ein Fall für die Härtefall-Kommission". Hat sich der smarte, für soziale Belange aufgeschlossene Rottenburger CDU-OB damit zu weit aus dem Fenster gelehnt? Tappeser kandidiert im Frühjahr für die CDU zum Landtag. Das deutliche Wort sollte gewiss helfen, sein Profil als sozialpolitisch verantworttalgsbewusster Politiker zu schärfen. Dass die Genossin den Kollegen in spe daraufhin eilends zur Nagelprobe bittet, liegt ebenfalls nahe. "Ich rege an", schreibt Haller-Haid in einem öffentlichen Brief an Tappeser, dass sie, der Grünen-Abgeordnete Boris Palmer und eben der designierte CDU-Abgeordnete Tappeser "in einer gemeinsamen Stellungnahme bei Herrn Innemninister Rech ein Bleiberecht für die Familie Tran fordern" - um der schulpflichtigen Kinder der Familie Tran willen und "trotz des Votums der Härtefall-Kommission". Für Rita Haller-Haid wäre solch überparteiliches Handeln "nicht nur in der Vorweihnachtszeit ein schönes Signal, dass in Tübingen noch ein humanitärer Geist zu finden ist". Indes: Die Sozialdemokratin scheint sich Tappesers Haltung nicht gewiss zu sein. Immerhin müsste der mit der vorgeschlagenen Initiative gegen seinen Parteifreund an der Spitze des Innenministeriums Front machen. Haller-Maid überspielt die Unsicherheit rhetorisch geschickt: Würde sich Klaus Tappeser ihrer Initiative anschließen, so postuliert sie großzügig, könnte er zeigen, dass seine "Äußerung nicht nur bloßer Wahlkampf ist".


S. 25

Leserbriefe

Kritik an der Stuttgarter Härtefallkommission für die eine seit 13 Jahren in Tübingen lebende Familie, die jetzt abgeschoben werden soll, kein Härtefall ist.

"Offenkundig schief entschieden"

Nach §23a des Aufenthaltsgesetzes kann die Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn "dringende humanitäre oder persönliche Gründe" des Antragstellers vorliegen. Es ist völlig unstrittig, dass dies im Falle der beiden Tran-Mädchen so ist, und fast jeder in Tübingen weiß das oder kann das wissen.

Mehr "Integrationsleistungen" als die Trans kann schwerlich jemand beibringen, und so hat der Unterstützerkreis einen ganzen Packen mit hervorragenden Bescheinigungen und Zeugnissen von Freunden, Bekannten, Vereinen, Schulen, vom Arbeitgeber usw. usw. an die Kommission nach Stuttgart geschickt. Aber diese Kommission scheint - entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag - ökonomische Gründe ganz in den Vordergrund zu rücken. Und liegt in diesem Fall auch schief, denn auch so ergibt das Ganze keinen Sinn: Obwohl die Trans noch nie einen Cent Kindergeld bekommen haben, leben sie frei von jeder staatlichen Unterstützung, zahlen im Gegenteil Steuern und wertvolle Beiträge in unsere Sozialkassen.

Nein, an diesem Fall wird beispielhaft deutlich, dass die so genannte "Härtefallkommission" in Baden-Württemberg ihren Namen nicht verdient. Dies hat OB Tappeser auch für viele empörte CDU-Wähler zum Ausdruck gebracht. Weil die Gründe der Kommission völlig im Dunkeln bleiben, sind willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen Tür und Tor geöffnet. Schlimmer noch: über politische Einflussnahmen im Hintergrund kann nur gemutmaßt werden. Das aber ist, wenn es um Entscheidungen über Leben und Tod geht, eines demokratischen Gemeinwesens unwürdig.

Der Fall Tran, der so offenkundig schief entschieden wurde, könnte zum Bumerang für diese Kommission werden. "Glasnost und Perestroika" hatte Gorbatschow einst seinem Land verordnet, und diese beiden großen Prinzipien der letzten russischen Revolution sollten endlich auch in Baden-Württemberg gelten. Darum fordern wir mehr Transparenz und Umkehr auch für die Härtefallkommission!

Helmut Schneck, Tübingen, Goldersbachstraße

 


Fortsetzung 6
15. Dezember 2005

 

 

 

 

 

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