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Soll
Familie Tran gehen?
Unsere
Abschiebepraxis ist inhuman !!
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Die Abschiebe-Praxis
in Baden-Württemberg ist inhuman und widerspricht unserem Grundgesetz.
Sie widerspricht aber insbesondere unserer christlichen
Moral:
»Die wohlhabenderen
Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist,
Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten
sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen
Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das
den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen.«
(Katechismus der Katholischen Kirche, Ziffer
2241, München 1993, 571f.)
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Schwäbisches
Tagblatt, 14. Dezember 2005, S. 19
Rita Haller-Haid
will Klaus Tappeser als Unterstützer für die Familie Tran gewinnen
TÜBINGEN (ec). Die Tübinger
SPD- Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid nimmt den Rottenburger Oberbürgermeister
beim Wort. Jenem nämlich, mit dem Klaus Tappeser vergangene Woche
die Entscheidung der so genannte Härtefall-Kommission zur Familie
Tran kritisch bedacht hatte: Dass die Kommission in der drohenden Abschiebung
der in Tübingen wohnenden vietnamesischen Familie keine Härte
erkennen kann, sei - so Tappeser - "ein Fall für die Härtefall-Kommission".
Hat sich der smarte, für soziale Belange aufgeschlossene Rottenburger
CDU-OB damit zu weit aus dem Fenster gelehnt? Tappeser kandidiert im Frühjahr
für die CDU zum Landtag. Das deutliche Wort sollte gewiss helfen,
sein Profil als sozialpolitisch verantworttalgsbewusster Politiker zu
schärfen. Dass die Genossin den Kollegen in spe daraufhin eilends
zur Nagelprobe bittet, liegt ebenfalls nahe. "Ich rege an",
schreibt Haller-Haid in einem öffentlichen Brief an Tappeser, dass
sie, der Grünen-Abgeordnete Boris Palmer und eben der designierte
CDU-Abgeordnete Tappeser "in einer gemeinsamen Stellungnahme bei
Herrn Innemninister Rech ein Bleiberecht für die Familie Tran fordern"
- um der schulpflichtigen Kinder der Familie Tran willen und "trotz
des Votums der Härtefall-Kommission". Für Rita Haller-Haid
wäre solch überparteiliches Handeln "nicht nur in der Vorweihnachtszeit
ein schönes Signal, dass in Tübingen noch ein humanitärer
Geist zu finden ist". Indes: Die Sozialdemokratin scheint sich Tappesers
Haltung nicht gewiss zu sein. Immerhin müsste der mit der vorgeschlagenen
Initiative gegen seinen Parteifreund an der Spitze des Innenministeriums
Front machen. Haller-Maid überspielt die Unsicherheit rhetorisch
geschickt: Würde sich Klaus Tappeser ihrer Initiative anschließen,
so postuliert sie großzügig, könnte er zeigen, dass seine
"Äußerung nicht nur bloßer Wahlkampf ist".
S. 25
Leserbriefe
Kritik an der Stuttgarter
Härtefallkommission für die eine seit 13 Jahren in Tübingen
lebende Familie, die jetzt abgeschoben werden soll, kein Härtefall
ist.
"Offenkundig
schief entschieden"
Nach §23a des Aufenthaltsgesetzes
kann die Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erteilen,
wenn "dringende humanitäre oder persönliche Gründe"
des Antragstellers vorliegen. Es ist völlig unstrittig, dass dies
im Falle der beiden Tran-Mädchen so ist, und fast jeder in Tübingen
weiß das oder kann das wissen.
Mehr "Integrationsleistungen"
als die Trans kann schwerlich jemand beibringen, und so hat der Unterstützerkreis
einen ganzen Packen mit hervorragenden Bescheinigungen und Zeugnissen
von Freunden, Bekannten, Vereinen, Schulen, vom Arbeitgeber usw. usw.
an die Kommission nach Stuttgart geschickt. Aber diese Kommission scheint
- entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag - ökonomische Gründe ganz
in den Vordergrund zu rücken. Und liegt in diesem Fall auch schief,
denn auch so ergibt das Ganze keinen Sinn: Obwohl die Trans noch nie einen
Cent Kindergeld bekommen haben, leben sie frei von jeder staatlichen Unterstützung,
zahlen im Gegenteil Steuern und wertvolle Beiträge in unsere Sozialkassen.
Nein, an diesem Fall wird beispielhaft
deutlich, dass die so genannte "Härtefallkommission" in
Baden-Württemberg ihren Namen nicht verdient. Dies hat OB Tappeser
auch für viele empörte CDU-Wähler zum Ausdruck gebracht.
Weil die Gründe der Kommission völlig im Dunkeln bleiben, sind
willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen Tür und Tor
geöffnet. Schlimmer noch: über politische Einflussnahmen im
Hintergrund kann nur gemutmaßt werden. Das aber ist, wenn es um
Entscheidungen über Leben und Tod geht, eines demokratischen Gemeinwesens
unwürdig.
Der Fall Tran, der so offenkundig
schief entschieden wurde, könnte zum Bumerang für diese Kommission
werden. "Glasnost und Perestroika" hatte Gorbatschow einst seinem
Land verordnet, und diese beiden großen Prinzipien der letzten russischen
Revolution sollten endlich auch in Baden-Württemberg gelten. Darum
fordern wir mehr Transparenz und Umkehr auch für die Härtefallkommission!
Helmut Schneck,
Tübingen, Goldersbachstraße
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