Weihnachten 2002
 

Adeste fideles?
Wo bleiben wir Christen?
Lasst uns den wenigen mutigen nach "Bethlehem" folgen!

Pressestimmen zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung


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Südwestpresse/Schwäbisches Tagblatt, 7. Februar 2003

KIRCHENASYL

TÜBINGEN Nach zweieinhalb Jahren im Kirchenasyl in Tübingen darf die kurdische Familie Güler jetzt legal in Deutschland bleiben. Damit geht ein langer Streit zwischen Behörden und Kirchengemeinden zu Ende. Die Gülers leben mit ihren drei Kindern seit August 2001 im Mesnerhaus der Gemeinde Sankt Martin. Die Mutter ist einem psychiatrischem Gutachten zufolge "schwer traumatisiert"; sie war in der Türkei gefoltert worden, berichtete Pfarrer Helmut Zwangen Das hatten die Verwaltungsrichter zunächst nicht geglaubt, sie lehnten die Asylanträge der Familie ab.

"Die Familie freut sich riesig, dass die Zeit der Illegalität und der beengten Wohnverhältnisse vorbei ist", sagte der Pfarrer. Jetzt wolle man eine Wohnung suchen. lsw


Schwäbisches Tagblatt vom 7. Februar

Übrigens

Das Ministerium schlägt zurück

Die Welle der Solidarität mit der kurz vor Weihnachten abgeschobenen Familie Jashari aus Kusterdingen wogt weiter, aber auch andere Stimmen erheben sich. Damit sind nicht die anonymen Briefe eines "Robin Hood" angeblich aus Nehren gemeint, die den Leserbriefschreibern und Journalisten ins Haus flatterten. Damit ist die höchste, nennen wir sie salopp "Abschiebestelle" gemeint, das Innenministerium in Stuttgart.

Der Grüne Boris Palmer hat als Landtagsabgeordneter seinen Einfluss in Stuttgart genutzt, um beim Innenministerium nachzufragen: Wie konnte es zu dieser herzlosen Abschiebung kurz vor Weihnachten kommen?

Jetzt liegt die Antwort des Innenministeriums da - mit neuen Fakten: Die Familie Jashari habe in Deutschland Straftaten begangen und sei verurteilt worden, "unter anderem wegen mittelbarer Falschbeurkundung und Betrugs zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 70 Tagessätzen."

Der Familienvater hat wohl versucht, unter falschem Namen ein zweites Asylverfahren anzustrengen, glaubt das Ministerium. Der Freundeskreis sagt, Sprachunkenntnis und ein Schreibfehler sei der Grund des Verfahrens gewesen (siehe auch Seite 27). Diese Verurteilung schließt nach Ansicht der Ministeriums aus, dass die Jasharis in Deutschland bleiben können:" Von einer Integration im Sinne der Bleiberechtsregelung kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein."

Eine Aufenthaltsbefugnis wollte das Innenministerium auch deswegen nicht ausstellen, weil der Familienvater erst seit 2000 eine feste Stelle gehabt habe, er hätte sie aber zwei Jahre früher gebraucht, also 1998, stellt das Ministerium fest.

Diese Informationen geben dem Fall zunächst eine andere Wendung. Wer auf der formaljuristischen Ebene stand, der wird sich hier noch mehr bestätigt fühlen. Die Familie hätte ja nach Ablauf der Duldung im März 2002 über ein drei viertel Jahr Zeit gehabt, auszureisen und wäre sie freiwillig gegangen, dann hätte man sie nicht in aller Herrgottsfrühe aus den Zimmern gerissen, wie das Ministerium begründet: Das geschieht natürlich nicht deswegen, weil das durch den "notwendigen Verlauf der Vorbereitung bedingt ist"; wie in der Pressemitteilung steht, der Hauptgrund ist vielmehr, dass die Abschiebebehörde morgens um drei sicher sein kann, dass alle zu Hause sind.

Betroffen sind aber vor allem die Kinder, die in Pristina schwer wieder Wurzeln schlagen werden, und die auch nichts dafür können, sollte ihr Vater tatsächlich die Gesetze unseres Landes verletzt haben. Die Traumatisierung, die sie erlitten haben, die bleibt. Und deswegen bleibt die Betroffenheit auch hier in Kusterdingen.

Ulrich Stolte


Politik stellt Fragen

Die Parteien unterstützen die Familie Jashari

KUSTERDINGEN (us). Die Politik macht mobil in Sachen Jashari. Nachdem Boris Palmer (Grüne) an das Innenministerium geschrieben hat (siehe das "Übrigens" auf Seite 17), wandte sich Kreisrat Gerhard Bialas (PDS) an das Landratsamt Tübingen und Rita Haller-Haid (SPD) an den Petitionsausschuss. Der Anwalt der Kusterdinger Familie Jashari verwahrt sich gegen eine "Diskriminierung".

Der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer kämpft gerade am Verwaltungsgericht Sigmaringen um das Bleiberecht der Kinder. An der Frage, ob die drei hätten ausgewiesen werden dürfen, ändere auch der "Versuch von Innenminister Schäuble nichts, die Familie als Straftäter zu diffamieren", so heißt es in der Pressemitteilung.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid hat schon vorigen Freitag eine Petition an den Landtag eingereicht, auf der auch die beiden Pfarrer von Kusterdingen und die beiden Arbeitgeber des Ehepaars auftreten. Sie soll bewirken, dass die Familie wieder nach Deutschland einreisen darf.

Kreisrat Gerhard Bialas (PDS) stellte unterdessen schriftlich vier Fragen an das Tübinger Landratsamt. Er wollte wissen, ob die Abschiebung bekannt gewesen sei, ob es eine Stellungnahme gegeben habe, ob die Kreisverwaltung einer Rückführung der Familie zustimme, ob der Landrat künftig ähnliche Vorgänge verhindern wolle?

Das Landratsamt antwortete inzwischen so: Es werde eine Rückführung der Jasharis nicht unterstützen, weil die Familie nach "geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht" besitze. Das Landratsamt habe von der Abschiebung ausnahmsweise gewusst, weil das Regierungspräsidium noch Informationen benötigt habe. Auf die Frage nach einer Stellungnahme verweist das Amt auf das Schreiben des Innenministeriums. Landrat Albrecht Kroymann antwortete auf die letzte Frage, dass er seine Mitarbeiter angewiesen habe, noch sorgfältiger bei der Verlängerung von Duldungen auf die richtige Frist zu achten, "um Missverständnisse" zu vermeiden. Außerdem werde er das Land bitten, "notwendige Abschiebungen nicht mehr so kurz vor der Weihnachtszeit zu vollziehen."

Weitere Texte zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung im Schwäbischen Tagblatt vom 8. Februar 2003




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