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          Weihnachten 2002  
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        Adeste 
          fideles? 
          
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         Schwäbisches 
          Tagblatt vom  
 
 
 
 
 
 
 
 
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         Schwäbisches Tagblatt vom 22. März 2003, S. 32 Petition abgelehnt Die Familie Jashari darf 
          nicht nach Kusterdingen KUSTERDINGEN (ede). Der Petitionsausschuss 
          des Stuttgarter Landtags hat gestern die Wiedereinreise der aus Kusterdingen 
          abgeschobenen Familie Jashari abgelehnt. Kurz vor Weihnachten vergangenen 
          Jahres wurde die fünfköpfige Familie Jashari aus Kusterdingen 
          in den Kosovo abgeschoben, obwohl sie Tage zuvor vom Landratsamt eine 
          Duldung bis Ende März dieses Jahres erhalten hatte (wir berichteten 
          mehrfach). Durch die Abschiebung wurden zwei Kinder schwer traumatisiert. Die Nacht- und Nebelaktion 
          hat auf den Härten Empörung und Proteste ausgelöst, ebenso 
          eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Familie. Denn die lasharis 
          lebten dort bereits zehn Jahre lang und galten als integriert. Die SPD-Landtagsabgeordnete 
          Rita Haller-Haid richtete daher Ende Januar eine Petition an den baden-württembergischen 
          Landtag, um die Wiedereinreise der Familie aus humanitären Gründen 
          zu erreichen. Doch alle Hoffnung war umsonst. 
          Gestern entschied der Petitionsausschuss mit 15 Ja- gegen drei Nein-Stimmen 
          bei drei Enthaltungen, dass die Familie Jashari nicht wieder einreisen 
          darf. "Mein Optimismus hielt 
          sich in Grenzen", bekannte Haller-Haid gestern Nachmittag. Als 
          sie merkte, dass die Stimmung im Ausschuss nicht zu ihren Gunsten ausschlägt, 
          stellte sie einen Antrag auf Vertagung. Doch die CDU-Vertreter drängten 
          auf den Abschluss der Petition und auf eine Entscheidung im Sinne der 
          Regierung. "Ich ärgere mich 
          maßlos", sagte 1Ialler-Haid. Sie bedaure am meisten, dass 
          es - anders als in anderen Bundesländen - in Baden-Württemberg 
          keine Härtefallregelung gebe. Die humanitären Gesichtspunkte 
          habe der Ausschuss überhaupt nicht berücksichtigt. Zwar habe 
          er die Umstände der Abschiebung kritisiert, sich aber auf die Stufe 
          des Gerichts gestellt. So begründete der Ausschuss 
          seine Entscheidung damit, dass ein rechtlicher Anspruch auf Wiedereinreise 
          aus dem Verhalten des Landratsamts nicht abgeleitet werden könne. 
          Damit schloss er sich dem Innenministerium an. Letzte Hoffnung ist jetzt 
          das Sigmaringer Verwaltungsgericht. Dort hat der Tübinger Rechtsanwalt 
          Holger Rothbauer Klage erhoben, weil die Abschiebung nicht rechtmäßig 
          gewesen sei. 
 Weitere Texte zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung im Schwäbischen Tagblatt  |