Weihnachten 2002
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Schwäbisches
Tagblatt vom
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Schwäbisches Tagblatt vom 22. März 2003, S. 32 Petition abgelehnt Die Familie Jashari darf
nicht nach Kusterdingen KUSTERDINGEN (ede). Der Petitionsausschuss
des Stuttgarter Landtags hat gestern die Wiedereinreise der aus Kusterdingen
abgeschobenen Familie Jashari abgelehnt. Kurz vor Weihnachten vergangenen
Jahres wurde die fünfköpfige Familie Jashari aus Kusterdingen
in den Kosovo abgeschoben, obwohl sie Tage zuvor vom Landratsamt eine
Duldung bis Ende März dieses Jahres erhalten hatte (wir berichteten
mehrfach). Durch die Abschiebung wurden zwei Kinder schwer traumatisiert. Die Nacht- und Nebelaktion
hat auf den Härten Empörung und Proteste ausgelöst, ebenso
eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Familie. Denn die lasharis
lebten dort bereits zehn Jahre lang und galten als integriert. Die SPD-Landtagsabgeordnete
Rita Haller-Haid richtete daher Ende Januar eine Petition an den baden-württembergischen
Landtag, um die Wiedereinreise der Familie aus humanitären Gründen
zu erreichen. Doch alle Hoffnung war umsonst.
Gestern entschied der Petitionsausschuss mit 15 Ja- gegen drei Nein-Stimmen
bei drei Enthaltungen, dass die Familie Jashari nicht wieder einreisen
darf. "Mein Optimismus hielt
sich in Grenzen", bekannte Haller-Haid gestern Nachmittag. Als
sie merkte, dass die Stimmung im Ausschuss nicht zu ihren Gunsten ausschlägt,
stellte sie einen Antrag auf Vertagung. Doch die CDU-Vertreter drängten
auf den Abschluss der Petition und auf eine Entscheidung im Sinne der
Regierung. "Ich ärgere mich
maßlos", sagte 1Ialler-Haid. Sie bedaure am meisten, dass
es - anders als in anderen Bundesländen - in Baden-Württemberg
keine Härtefallregelung gebe. Die humanitären Gesichtspunkte
habe der Ausschuss überhaupt nicht berücksichtigt. Zwar habe
er die Umstände der Abschiebung kritisiert, sich aber auf die Stufe
des Gerichts gestellt. So begründete der Ausschuss
seine Entscheidung damit, dass ein rechtlicher Anspruch auf Wiedereinreise
aus dem Verhalten des Landratsamts nicht abgeleitet werden könne.
Damit schloss er sich dem Innenministerium an. Letzte Hoffnung ist jetzt
das Sigmaringer Verwaltungsgericht. Dort hat der Tübinger Rechtsanwalt
Holger Rothbauer Klage erhoben, weil die Abschiebung nicht rechtmäßig
gewesen sei. Weitere Texte zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung im Schwäbischen Tagblatt |